Barrierefreieheit ist Pflicht, so profitieren Sie!

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Das Thema digitale Barrierefreiheit ist längst kein Zukunftsthema mehr, es ist Gegenwart. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet der Gesetzgeber Unternehmen, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das betrifft Websites, mobile Anwendungen und insbesondere Online-Shops. Zum 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 in Kraft getreten und verändert schon jetzt die digitale Branche nachhaltig.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist, für wen es gilt, welche Anforderungen es stellt und wie Sie Ihre Website oder Ihren Shop zeitnah fit machen können. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie designverign Sie mit einem professionellen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Website Check unterstützen kann.
 

Was ist das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882, den sogenannten „European Accessibility Act“, in nationales Recht umsetzt. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Das gilt auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.

Konkret bedeutet das: Websites, mobile Apps, E-Books, Geldautomaten, E-Commerce-Systeme und viele weitere digitale Dienste müssen barrierefrei bedienbar sein.

Das BFSG ist damit ein zentraler Baustein auf dem Weg zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Unternehmen werden verpflichtet, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie den technischen Standards der Barrierefreiheit, insbesondere den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), entsprechen.
 

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Viele Unternehmen fragen sich: „Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?“ Die Antwort ist klar geregelt – und umfangreicher, als man denkt.

Das Gesetz betrifft vor allem:

  • Private Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten
  • Anbieter von Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
  • Unternehmen mit digitalen Kundenschnittstellen, also Websites, Apps oder interaktive Systeme
  • Software-Entwickler und Agenturen, die Websites oder Anwendungen für andere erstellen

Auch wenn öffentliche Einrichtungen bereits seit Jahren zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet sind, betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 nun verstärkt private Unternehmen (B2B und B2C).

Für kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro gelten allerdings Ausnahmen. Dennoch lohnt es sich auch für kleinere Betriebe, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, denn barrierefreie Websites verbessern nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch Usability, SEO und Conversion Rate.
 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Was ist zu tun?

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes 2025 müssen betroffene Unternehmen handeln. Die Frage „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – was ist zu tun?“ lässt sich in drei Schritten beantworten.
 

1.    Analyse des Ist-Zustands

Prüfen Sie, ob Ihre Website, Ihr Online-Shop oder Ihre App barrierefrei gestaltet ist.
 

2.    Umsetzung der Anforderungen

Bringen Sie Ihre digitalen Angebote in Einklang mit den WCAG 2.1-Richtlinien. Dazu zählen u. a. alternative Texte, klare Navigation, ausreichende Kontraste und Tastaturbedienbarkeit.
 

3.    Regelmäßige Überprüfung

Die Einhaltung der Standards ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein fortlaufender Prozess. Um diesen Prozess zu erleichtern, bietet designverign eine Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Checkliste und einen professionellen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Website Check an.
 

Welche digitalen Angebote sind betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für zahlreiche digitale Produkte und Dienste. Besonders betroffen sind die folgenden.
 

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf Webseiten: Alle Websites, die auf Verbraucher ausgerichtet sind, müssen barrierefrei gestaltet sein.

     

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Online Shops: Online-Shops müssen sicherstellen, dass Nutzer mit Einschränkungen Produkte finden, Informationen verstehen und Bestellungen abschließen können.

     

  • Mobile Anwendungen: Apps müssen ebenfalls barrierefrei bedienbar sein.

     

  • Software-Systeme: Systeme wie Shopware, Magento oder WooCommerce sollten so konfiguriert sein, dass sie die BFSG-Vorgaben unterstützen.
     

Gerade im Bereich Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Shopware steht die Branche vor neuen Herausforderungen. Shopware-Betreiber müssen ihre Themes, Plugins und Inhalte überprüfen, um rechtzeitig alle Anforderungen zu erfüllen.
 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz B2B: Auch für Geschäftskunden relevant

Oft wird angenommen, dass das Gesetz nur den Endkundenbereich betrifft. Doch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz B2B spielt ebenfalls eine Rolle. Auch B2B-Portale, Kundenplattformen oder Intranet-Systeme, die Dienstleistungen für Unternehmen anbieten, können unter die Vorgaben fallen – insbesondere dann, wenn sie Schnittstellen für Endnutzer oder öffentliche Zugänge enthalten.

Für Agenturen, Entwickler und Digitaldienstleister bedeutet das: Sie müssen bei der Webentwicklung und dem Design von Unternehmensplattformen künftig auf Barrierefreiheit achten. Wer Websites oder Software ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen erstellt, riskiert, dass seine Kunden später rechtliche Konsequenzen tragen müssen.
 

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist kein bloßes Empfehlungspapier. Verstöße können ernsthafte Konsequenzen haben.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Strafen drohen, wenn Unternehmen ihre digitalen Produkte oder Services nach 2025 nicht barrierefrei anbieten. Diese Strafen können Bußgelder umfassen, die je nach Schwere des Verstoßes variieren. Zudem können Abmahnungen, Reputationsverluste und Kundenabwanderungen folgen.

Neben den rechtlichen Risiken steht aber auch der ethische Aspekt im Fokus: Barrierefreiheit bedeutet Teilhabe. Wer Barrieren abbaut, öffnet sein Unternehmen für eine größere Zielgruppe und verbessert das Nutzererlebnis für alle.
 

Ihre Vorteile durch eine barrierefreie Website

Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in Qualität, Sichtbarkeit und Nutzerfreundlichkeit. Unternehmen profitieren davon gleich mehrfach.
 

  • Mehr Reichweite: Barrierefreie Websites sind für alle Menschen zugänglich, auch für ältere Nutzer oder Personen mit temporären Einschränkungen.

     

  • Bessere SEO: Suchmaschinen bevorzugen klare Strukturen und verständliche Inhalte.

     

  • Höhere Kundenzufriedenheit: Eine barrierefreie Website ist meist auch intuitiver zu bedienen.

     

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes 2025.
     

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Checkliste: Das sollten Sie beachten

Wenn Sie Ihre Website oder Ihren Shop auf das BFSG vorbereiten möchten, hilft Ihnen diese kurze Checkliste als Orientierung.

  • Sind alle Texte und Bedienelemente mit der Tastatur nutzbar?
  • Gibt es Alternativtexte für Bilder, Icons und Videos?
  • Sind Farbkontraste ausreichend und Schriftgrößen anpassbar?
  • Ist die Navigation logisch und verständlich aufgebaut?
  • Gibt es Barrierefreiheitserklärungen oder Kontaktmöglichkeiten bei Problemen?

Wenn Sie hier unsicher sind, empfiehlt sich ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Website Check durch Experten wie designverign.
 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – was ist zu tun? Der nächste Schritt!

Die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist eine große, aber lohnenswerte Aufgabe. Unternehmen, die jetzt handeln, sichern sich rechtzeitig ab und schaffen einen echten Mehrwert für ihre Nutzer.
 

designverign unterstützt Sie dabei mit zwei Angeboten
 

  • Kostenloser Kurzcheck: Erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihre Website oder Ihr Shop barrierefrei ist.

     

  • Ausführlicher WCAG-Check (ab 150 Euro): Eine detaillierte Analyse Ihrer digitalen Plattform nach den aktuellen Richtlinien der Barrierefreiheit.
     

Jetzt handeln! Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Website Check von designverign

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 markiert einen Wendepunkt in der digitalen Branche. Es fordert nicht nur technische Anpassungen, sondern auch ein Umdenken in Richtung Inklusion, Nutzerfreundlichkeit und Verantwortung. Wer sich jetzt vorbereitet, spart Zeit, Kosten und mögliche Strafen. Vor allem aber zeigen Sie, dass Sie Ihre digitale Präsenz ernst nehmen – für alle Nutzer gleichermaßen.

Lassen Sie Ihre Website oder Ihren Shop jetzt prüfen! Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Website Check von designverign wissen Sie genau, wo Sie stehen. Kostenlos im Kurzcheck oder mit dem ausführlichen WCAG-Check ab 150 Euro.

Kontaktieren Sie uns noch heute und machen Sie Ihre digitale Präsenz fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025!

Sie möchten mehr erfahren?
Christoph Scheufeld
Geschäftsführer
E-Mail an Christoph   
+49 211 558696 - 36